Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung dient der Feststellung der Gefährdungs- und Belastungsfaktoren für die Mitarbeiter in allen mit dem Schwimmbad verbundenen Funktionsbereichen:
- Technikräume, insbesondere Chlorgasräume
- Schwimmbecken
- Schwimmbeckenumgangsraum
- Schwimmbad – Sanitärräume
- Lagerräume für Schwimmbad-Produkte
Grundlagen:
- Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
- Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsmittelverordnung
- Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
- BGV D5 „Chlorung von Wasser“
- GUV – R 108 „Betrieb von Bädern“
Beispiele


